5. Wir entwickeln uns gerne
Leistungsberechtigte:
Übergänge gestalten
Entwicklung kann unter Anderem auch eine Veränderung in der persönlichen Wohnsituation bedeuten. Diesen Prozess zu begleiten stellt einen wichtigen Aspekt unserer Assistenz dar. Neben perspektivischen und organisatorischen Fragen ist uns hierbei die Begleitung im emotionalen/sozialen Bereich von großer Wichtigkeit. Es ist uns ein großes Anliegen, Übergangsprozesse entwicklungsfreundlich und ganzheitlich zu betrachten.
Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht)
Die Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) ist nach dem Wohn- und Teilhabegesetz gesetzlicher Anwalt für die Leistungsberechtigten.
Daher sieht der LWL Wohnverbund die Heimaufsicht nicht ausschließlich als prüfende Instanz, sondern eher als Kooperationspartner in der Weiterentwicklung der individuellen Betreuungsangebote.
Vorrangige Aufgabe dieser Qualitätssicherung ist es darauf zu achten, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb eines Betreuungsangebotes erfüllt werden; dazu gehören zum Beispiel die notwendige Personalausstattung, die baulichen Anforderungen, die Qualität der Betreuung sowie die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, Konzepte zur Vermeidung von Freiheitsentziehenden Maßnahmen und zur Gewaltprävention.
Der LWL Wohnverbund wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Münster regelmäßig und fast ausnahmslos unangekündigt aufgesucht. Die Ergebnisse von Regelprüfungen werden in einem Ergebnisbericht zusammengefasst.
Die Einbeziehung der Heimaufsicht in allen neu zu entwickelnden Projekten ist selbstverständlich, sowie der regelmäßige fachliche Austausch zu Fragestellungen der besonderen Wohnformen.
Beschwerdemanagement
Um den Leitgedanken des wertschätzenden und offenen Umgangs sowie der größtmöglichen Selbstbestimmung gerecht zu werden, wird dem Beschwerdemanagement im LWL- Wohnverbund eine hohe Bedeutung beigemessen.
Jede Kritik wird zeitnah bearbeitet und als konstruktiver Beitrag zur Reflektion des eigenen Handelns gesehen. In vielen Fällen sind die Beschwerden Ansatzpunkte für konkrete Verbesserungen.
Leistungsberechtigten wird die Möglichkeit geboten, Beschwerden direkt bei den Mitarbeitern der Betreuungseinheit, der Pädagogischen Fachbereichsleitung oder der Einrichtungsleiterin zu benennen. Jede Beschwerde, aber auch Wunsch/Verbesserungsvorschlag, wird zeitnah bearbeitet und die/der Nutzer*in erhält immer eine direkte Rückmeldung.
Zudem übernimmt eine gruppenübergreifend tätige Mitarbeiterin die Funktion der Beschwerdemanagerin. In Absprache mit dem Beschwerdeführer informiert sie die Einrichtungsleitung und weitere relevante Stellen über die Beschwerde und leitet eine Klärung vor Ort ein. Mit dem Beschwerdeführer wird das Ergebnis umfänglich besprochen.
Jede/r Nutzer*in sowie Angehörige/Bezugspersonen oder die gesetzliche Betreuung haben die Möglichkeit, sich im Falle der Unzufriedenheit bei der parlamentarischen Beschwerdekommission der Landschaftsversammlung des LWL zu wenden (zentrales Beschwerdemanagement). Mit Zustimmung des Beschwerdeführers werden alle Beschwerden zeitnah mit der EL des WV abgestimmt und bearbeitet.
Anregungen und Beschwerden von Nutzern werden zu dem bei der kommunalen Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) entgegengenommen. Es wird eine intensive Kooperation mit allen Beteiligten gepflegt. Bei Meinungsverschiedenheiten, die nicht in den Betreuungsangeboten geklärt werden können, wird versucht, Probleme im gemeinsamen Dialog zu lösen.
In den regelmäßig durchgeführten Foren der Wohneinheiten erhalten die Leistungsberechtigten ebenfalls die Möglichkeit ihre Anliegen vorzubringen.
Der Rolle des Beirates als Interessensvertretung kommt hierbei eine große Bedeutung zu. Neben der Klärung individueller Beschwerden nimmt der Beirat Fragestellungen auf und kann so zu nachhaltigen Verbesserungen des Betreuungsangebotes beitragen.
Mitarbeiter*innen:
Freude an Weiterentwicklung
„Wer immer tut was er schon kann, bleibt immer das was er schon ist.“
Henry Ford
Wir erleben Entwicklung als sehr positiv und bereichernd. Professionelle Begegnung ist ein steter Prozess, der persönlicher, fachlicher und struktureller Entwicklung bedarf. Dieser bietet die Möglichkeit ein wertvolles pädagogisches Setting zu schaffen und gleichsam das Spektrum verschiedener fachlicher Methoden und Sichtweisen zu erweitern.
Zu unseren Instrumenten der Entwicklung gehören unter anderem:
- KBBM
- Qualitätsmanagement
- EFQM
- FKQ
- MAG
Zusätzlich, zu der Bedarfsermittlung über KBBM finden regelmäßig Gespräche zwischen Führungskraft und Mitarbeiter statt, um Entwicklungspotentiale zu erkennen und zu fördern. Zum Beispiel im jährlich stattfindenden MAG.
Auch unsere Führungskräfte haben die Chance und Möglichkeit zur Weiterentwicklung ihrer Rolle. Auch hier ein Beispiel:
FKQ
Seit mehr als 13 Jahren wird eine Führungskräftequalifizierung (FKQ) im LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen für alle neu ernannten und neu eingestellten Führungskräfte angeboten.
Sie bietet praxisnahe Unterstützung zur Stärkung der persönlichen und sozialen Führungskompetenz und behandelt ausgewählte, wesentliche Aspekte von Leitungsthemen.
Ziel des gemeinsamen Programms ist, dass alle Führungskräfte des LWL eine vergleichbare Führungshaltung - orientiert an den LWL-Führungsleitlinien - entwickeln.